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   BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91   

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https://dejure.org/1991,2068
BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91 (https://dejure.org/1991,2068)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1991 - 2 WD 2.91 (https://dejure.org/1991,2068)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1991 - 2 WD 2.91 (https://dejure.org/1991,2068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete wirtschaftliche Notlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 148
  • NVwZ 1992, 986 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 365
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Von den besonderen Gründen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 <BVerwGE 83, 278 [281]>) als maßnahmemildernd angesehen werden können, weil sie für den Soldaten eine Situation von so außergewöhnlichen Umständen ergeben haben, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, kommt hier allenfalls ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage in Betracht, die auf andere Weise nicht zu beheben war.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302] m.w.N.>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>; m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 24.10.1990 - 2 WD 11.90

    Wehrdisziplinarrecht: Durchführung der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Darin offenbaren sich Rücksichtslosigkeit und Verantwortungslosigkeit, die ungünstige Rückschlüsse auf den Charakter des Soldaten und somit auch auf seine dienstliche Eignung und Verwendbarkeit erlauben (vgl. Urteile vom 11. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 68.87 - und vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 11.90 -).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90

    Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 48.90 - <BVerwGE 73, 203 [f.]>; m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 07.03.1991 - 2 WD 51.90

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Vorgesetzten gegen Eigentum und Vermögen von

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. März 1991 - BVerwG 2 WD 51.90 -) kann eine Rückzahlungsbereitschaft nur dann als durchgreifender Milderungsgrund in Betracht kommen, wenn der Soldat zur Rückzahlung nicht nur willens, sondern auch in der Lage ist.
  • BVerwG, 11.02.1988 - 2 WD 68.87

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Führen eines nichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91
    Darin offenbaren sich Rücksichtslosigkeit und Verantwortungslosigkeit, die ungünstige Rückschlüsse auf den Charakter des Soldaten und somit auch auf seine dienstliche Eignung und Verwendbarkeit erlauben (vgl. Urteile vom 11. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 68.87 - und vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 11.90 -).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung des Senats nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht, zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang und ein Handeln unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]> und vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>).
  • BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [f.]> und vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad grundsätzlich Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und besondere Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - m.w.N.) kann Zahlungsbereitschaft oder Rückzahlungsbereitschaft nur dann als durchgreifender Milderungsgrund in Betracht kommen, wenn ein Soldat zur Zahlung oder Rückzahlung nicht nur willens, sondern auch in der Lage ist.

  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

    Demgegenüber stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> und vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

    Denn nach eigener Einlassung hat er sich außerhalb der Wartungshalle nicht um die Bereitschaft von Kameraden bemüht, ihm bei Entfernung seines Wagens aus der Wartungshalle oder vom Grubenrand zu helfen; und der Ersatz des aus Bundeswehrbeständen entnommenen Motoröls nach der Tatentdeckung ist eine Selbstverständlichkeit, so daß er sich im Disziplinarrecht nicht entlastend auswirken kann (vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148> und vom 22. April 1993 - BVerwG 2 WD 27.92 -).
  • BVerwG, 29.09.1997 - 2 WDB 3.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Mißbrauch der eigenen EC-Karte

    ... (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 -, BVerwGE 73, 203 , vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 -, BVerwGE 93, 148 (f.), vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 -, NZWehrr 1995, 125 = ZBR 1995, 198 und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 -, BVerwGE 103, 295 = NZWehrr 1996, 257 ).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95

    Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]> und vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - m.w.N.) stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 23.06.1998 - 2 WD 38.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wiederholtem Computerbetrug zu Lasten

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.86 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125 = ZBR 1995, 198>, vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - <BVerwGE 103, 295 [BVerwG 25.01.1996 - 2 WD 24/95] = NZWehrr 1996, 257> jeweils m.w.N.) stellt der Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden ein so schwerwiegendes Versagen dar, daß grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe die Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen;

    Ob sich der frühere Soldat während des Tatzeitraums im März/April 2001 in einer ausweglos erscheinenden wirtschaftlichen Notlage befand, die auf andere Weise nicht zu beheben war (vgl. dazu u. a. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 = NVwZ-RR 1992, 365> m.w.N.), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die

    Denn bei einem etwaigen Verzicht des Soldaten auf naheliegende, zumutbare Möglichkeiten der Selbsthilfe, nämlich Dritte, entweder Kameraden, Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, darum zu bitten, ihm aus finanziellen Schwierigkeiten durch Leihen von Geldbeträgen vorübergehend herauszuhelfen, ist eine objektiv ausweglose Situation nicht gegeben (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [282]> und vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [150]>).
  • BVerwG, 22.04.1993 - 2 WD 27.92

    Stabsoffizier - Einsatz dienstlichen Personals - Einsatz dienstlichen Materials -

  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von

  • BVerwG, 21.02.2002 - 2 WD 40.01

    Unbefugte Entnahme von Geldern aus einem dienstlich betriebenen Freizeitbüro für

  • BVerwG, 23.05.2000 - 2 WD 51.99

    Verstoß gegen die Treuepflicht und die Wahrheitspflicht sowie gegen die Pflicht

  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum -

  • BVerwG, 09.07.1998 - 2 WD 2.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Diebstahls - Verstoß gegen

  • BVerwG, 04.12.2001 - 2 WD 36.01

    Disziplinarmaßnahmen bei schuldhafter Verletzung der Wahrheitspflicht durch

  • BVerwG, 29.06.1999 - 2 WD 1.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen versuchten Betruges durch unwahre

  • BVerwG, 26.04.1994 - 2 WD 32.93

    Verstoß gegen die Verpflichtung zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem

  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken

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